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Die Kfz-Steuer richtet sich in Deutschland nach den Abgasemissionen.
Somit könnten Autogasfahrzeuge eigentlich besonders günstig eingestuft werden. Da jedoch bei einem gängigen bivalenten Antrieb (also Autogas und Benzin) der Benzintank im Fahrzeug verbleibt und somit wie zuvor auch mit Benzin gefahren werden kann, bleibt die Kfz-Steuer bei einer Umrüstung in der Regel unberührt.
Auch bei den Versicherungen werden Autogasfahrzeuge wie jedes andere Fahrzeug behandelt. Einige Versicherungen bieten jedoch spezielle Ökotarife an, hier muss individuell bei der Versicherung nachgefragt werden.


